Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Ob Kindesunterhalt für das Kind gezahlt werden muss, ist bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern davon abhängig, wer die tatsächliche Betreuung des Kindes übernimmt und dessen wirtschaftliche Grundlagen sicherstellt. Betreut überwiegend nur ein Elternteil das Kind. Die die Kosten für Miete und Strom werden hälftig geteilt. Ansonsten sorgt jeder für seine Ausgaben, so kann derjenige, der das Kind betreut, auch Unterhalt fordern. Das sieht schlagartig anders aus, wenn der Andere so oft wie es geht ebenfalls die Betreuung übernimmt und auch den sonstigen Bedarf des Kindes für Lebensmittel, Bekleidung, Schule usw. sicherstellt. Das kann durch Zahlungen an den anderen oder durch Beschaffungen sein.

Unterhalt kann erst ab dem Monat gefordert werden, in dem der jeweilige andere zur Zahlung von Unterhalt oder zur Auskunft über die Höhe seines Einkommens zwecks Unterhaltsberechnung aufgefordert wurde.

Letzteres gilt übrigens auch für den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen.