Familienrecht

Das Familienrecht regelt die persönliche und wirtschaftliche Stellung der Mitglieder einer Familie zueinander und Dritten gegenüber.

Durch seine Regelungen zur Verwandtschaft (auf Abstammung beruhende Rechtsbeziehungen) ist es besonders mit dem Erbrecht verzahnt.
Wegen des großen öffentlichen Interesses am Bestand von Ehe und Familie tritt der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Familienrecht regelmäßig zurück.

Das Familienrecht beinhaltet folgende Themenkreise:

  • die Eheschließung und ihre Wirkungen,
  • das eheliche Güterrecht,
  •  Zugewinnausgleich,
  • die Ehescheidung und Scheidungsfolgen,
  • Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Berechnung des Unterhaltes,
  • die Verwandtschaft,
  • die elterliche Sorge,
  • die Adoption,
  • Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Betreuung.
  • Scheidungstricks und deren Abwehr