Rechtsgebiete

Die Kanzlei Gruhne bearbeitet überwiegend Fälle in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung und Forderungsbeitreibung. Unsere Mandanten sind demzufolge vorwiegend Privatleute und kleinere Unternehmen.