Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht lässt sich in zwei große Gruppen, das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht aufteilen.

Beim Individualarbeitsrecht geht es um die Entstehung, den Bestand und die Beendigung eines Individualarbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Es werden Fragen zur Entlohnung, aber auch zur Freistellung, dem Urlaub und der näheren Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses beantwortet. Beim Individualarbeitsverhältnis ist nicht nur das so genannte Dienstvertragsrecht (BGB §§ 611 ff) von großer Bedeutung. Hierunter fallen eine Vielzahl weiterer Gesetze und Normierungen. Beispielsweise das bekannte Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Beschäftigungsförderungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und viele andere mehr.

Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Mitsprache der Arbeitnehmer im einzelnen Unternehmen. Betroffen ist insbesondere auch das Streikrecht und die daraus resultierenden Folgen. Am Bekanntesten aus diesem Gebiet dürften das Tarifvertragsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sein.