Leitlinien zur Berechnungs des Unterhalts

Die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte stellen keine verbindliche Regelung dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe. Sie dienen dem Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung.

Die wichtigsten Regeln und Werte werden aus der Rechtsprechung und dem Gesetz zusammengefasst. Die Anwendung in der Praxis soll so erleichtert werden. Zu den Leitlinien gehören auch immer die Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt. Die bekannteste ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltstabellen selbst sind bundesweit einheitlich. Die Unterhaltsleitlinien sind weitestgehend sehr ähnlich, können im Detail aber abweichen.

Es sind jeweils immer die Unterhaltsleitlinien eines der verschiedenen Oberlandesgerichte zur Bewertung heranzuziehen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Unterhaltsberechtigte seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Unterhaltsleitlinien werden ca. alle 2 Jahre aktualisiert.

Hier in Nordsachsen kommen daher häufig die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden oder für den brandenburgischen Raum die des Oberlandesgerichts Brandenburg zur Anwendung. Wir haben daher die jeweils jüngsten beiden Leitlinien dieser Oberlandesgerichte veröffentlicht. Die Oberlandesgerichte machen ihre Unterhaltsleitlinien in der Regel auf ihrer Homepage zugänglich.

Sachsen

Unterhaltsleitlinien 01.01.2024

Tabelle 01.01.2024

Stand 01.01.2023

Tabelle ab 01.01.2023

Stand 01.01.2022

Brandenburg

Unterhaltsleitlinien 01.01.2024

Stand 01.01.2023

Stand 01.01.2022

Unterhaltstabelle Stand 01.01.2022