Qualität

Das Fortbildungszertifikat wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Anwalt muss nachweisen, dass er insgesamt mindestens 360 Punkte erreicht hat.
Es gibt jeweils 10 Punkte für eine Fortbildungsstunde. Es muss eine laufende Fortbildung in vier Modulen nachgewiesen werden.

1. Materielles Recht
2. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht
3. Verfahrens- oder Prozessrecht
4. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung

Die Fortbildung muss für einen Zeitraum von drei Jahren nachgewiesen werden.

Wenn drei Jahre abgelaufen sind, nach der erstmaligen Erteilung des Fortbildungszertifikates, sind wiederum 360 erreichte Punkte zu belegen.

Laufende Fortbildung versteht sich für uns von selbst. Ihr Fall wird grundsätzlich durch unsere Mitarbeiter selbst bearbeitet.
Als kleines Unternehmen können wir nicht immer über alle erforderlichen Spezialkenntnisse verfügen. So arbeiten wir in diesen Fällen mit kundigen Rechtsanwälten/Steuerberatern/Dipl.Ing./sonstigen Sachkundigen zusammen.

Wir haben uns freiwillig dem Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer unterworfen “Qualität durch Fortbildung”.
Näheres hierzu finden Sie über diesen Link. Bereits während des Auftrages sind Sie aufgerufen, die Qualität unserer Leistungen zu bewerten. Wir werten die Antworten aus und haben so ständig die Möglichkeit, gegebenenfalls erkennbare Mängel abzustellen und unseren Service für Sie zu optimieren.