Patchwork – Familien – das „Regel – Chaos“?

Testament und Vollmachten können hier helfen!

Wenn Eltern eine neue Partnerschaft eingehen, kann es tatsächlich und rechtlich kompliziert werden: Kinder aus erster Ehe leben mit einem neuen Partner zusammen. Aus der neuen Ehe kommt
vielleicht Nachwuchs hinzu. Solche Situationen werden auch Patchwork-Familien genannt. Sie können schnell im „Regel-Chaos“ landen.

Die ewige Liebe ist passé, die Scheidungsrate in Deutschland hoch: Rund 40 Prozent der verheirateten Paare trennen sich wieder und finden neue Partner. Weitere Kinder werden geboren.

Nicht nur organisatorisch ist die neue Familienkonstellation eine Herausforderung. Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten. Denn wer erbt von wem und wer muss wem Unterhalt zahlen? Obwohl das Stiefkind beispielsweise in der Patchwork- Familie lebt, kann es weder erbrechtliche noch unterhaltsrechtliche Ansprüche stellen. Auch der Stiefelternteil steht sorgerechtlich schlecht da. Sie sollten aus rechtlicher Sicht für klare Regeln sorgen, um Ärger zu vermeiden.

„Für die Beantwortung der rechtlichen Fragen ist es wichtig, zu klären, wie die Verwandtschaftsverhältnisse in der Patchwork-Familie sind“. Die Familien selbst nehmen Begriffe wie Stief- oder Halbgeschwister nur selten in den Mund. Für das Erb-, Unterhalts- oder Sorgerecht ist es aber entscheidend, wie die einzelnen Personen innerhalb der Patchwork-Familie rechtlich zueinander stehen.

Problemfall Erbschaft

Wenn Sie wieder verheiratet sind und sterben sollten, bekommt Ihr neuer Ehepartner ohne Testament die Hälfte Ihres Vermögens. So sagt es das Gesetz. Die andere Hälfte erben Ihre leiblichen Kinder aus der jetzigen und vorherigen Ehe. Zusammen bilden die drei Parteien eine Erbengemeinschaft.

Die Situation ist kompliziert. Ohne Hilfe wird bestimmt etwas anderes raus kommen, als Sie sich vorstellen.