Kosten

Genauso, wie Sie sich vor dem Kauf eines Brotes über dessen Preis erkundigen, sollte dies hinsichtlich der Kosten einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes sein. Bevor Sie uns Ihren Auftrag erteilen, können Sie Ihren Fall schildern und nach den voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung befragen. Eine solche Anfrage ist anonym ebenfalls möglich. Nach der Antwort können Sie dann entscheiden, ob Sie uns einen Auftrag erteilen wollen oder nicht.

Bei der gerichtlichen Vertretung sind wir an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Dieses Gesetz lässt im gerichtlichen Bereich keine Abweichungen zu. Anders verhält sich dies im Bereich außergerichtlicher Tätigkeit. Hier berücksichtigen wir unseren geringeren Kostenaufwand in angemessener Form und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Berufs- und Wettbewerbsrechts.

Für die Finanzierung einer Beauftragung, kann es staatliche Förderungen/Unterstützungen geben. Es kommen so zum Beispiel die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Beratungsförderung im Bereich einer Existenzgründung in Betracht. Außerdem haben sich schon seit einiger Zeit Unternehmen etabliert, die Prozesse finanzieren.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Internetpräsenz übersichtlich die wichtigsten Hinweise zusammengestellt.

Bundesrechtsanwaltskammer Internetpräsenz