Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Nein! Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt und das Recht Umgang mit dem Kind pflegen zu dürfen, stehen nicht in keinem Abhängigkeitsverhältnis. Es ist ganz wichtig, dass der Kontakt zu den Kindern nie abreißt. Ein kurzer Umgang ist immer noch besser als gar keiner. Wird der Umgang über eine längere Zeit nicht gepflegt, so tritt in der Regel eine Entfremdung ein. Es wird dann noch schwieriger einen regelmäßigen Umgang herzustellen. Hat man den Eindruck, dass der andere Partner den Umgang untergräbt, sollte man sofort eine Vermittlung über das Jugendamt probieren. Führt das nicht zum Erfolg, muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.