Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Vom Unterhalt sind die gesamten Lebenshaltungskosten auszugleichen. Allerdings kann man neben dem normalen Unterhalt (Elementarunterhalt) zusätzlich den Altersvorsorgeunterhalt fordern. Bei ansonsten gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen bekommt der Unterhaltsberechtigte mehr, wenn er Elementar – und Altersvorsorgeunterhalt gleichzeitig fordert. Der Altersvorsorgeunterhalt darf dann aber auch nur für Altersvorsorge ausgegeben werden.