Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Die Herangehensweise dem jeweils Anderen einen bestimmten Betrag vorzuschlagen, den der andere Ehegatte gewillt ist anzunehmen, kann eine sehr clevere Herangehensweise sein. Stellt sich nämlich später heraus, dass ein erheblich höherer Unterhalt eigentlich tatsächlich geschuldet ist, so kann rückwirkend die Differenz nicht nachgefordert werden. Das ist nämlich nur insoweit möglich, als dass der Unterhaltsverpflichtete mit der Zahlung von Unterhalt in Verzug geraten ist. Das passiert einmal bei Forderung eines bestimmten Betrages in dieser Höhe. Besser ist es aber, den Unterhaltsverpflichteten aufzufordern, Auskunft zur Höhe seines Einkommens zu erteilen zwecks Berechnung der richtigen Unterhaltshöhe.

Ihm muss also klar gemacht werden, dass man den korrekt geschuldeten Unterhalt fordert. Lassen Sie sich zur richtigen Unterhaltshöhe unbedingt beraten. Häufig passieren Fehler bei der recht komplizierten Ermittlung des tatsächlich zur Unterhaltsberechnung heranzuziehenden Einkommens.