Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Natürlich nicht! Die Ehewohnung genießt besonderen Schutz. Die vormals gemeinsame Wohnung verliert ihren Status als Ehewohnung erst nach 6 Monaten nach Auszug eines Ehegatten, ohne dass er in dieser Zeit verlangt wieder einziehen zu können.

Gegenstrategie: Es muss ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Stellt man fest, dass der Schlüssel nicht mehr passt, auf keinen Fall brüllen, randalieren oder ähnliches.

Wechselt man ebenso still und heimlich die Schlösser wieder aus, kann es passieren, dass die Ehefrau die Polizei benachrichtigt. Dieser zeigt man dann eine Kopie des Antrages, der bei Gericht gestellt wurde. Am Besten übergibt man der Frau unter Zeugen natürlich auch einen neuen Schlüssel.

Der Polizei zeigt man eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung und des Antrages bei Gericht. Die Polizei wird dann wieder gehen. Sie darf nur eingreifen, wenn eine Bedrohung vorliegt.

Außerdem wird man dieses Verhalten dazu verwenden, einen Unterhaltsanspruch abzuwehren wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens der Frau, § 1579 BGB.