Kategorie: Scheidungstricks und deren Abwehr

Nein, der Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Nach der Scheidung muss wieder neu geklärt werden, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht.

Tipp: Mit Rechtskraft der Scheidung den anderen Ex – Ehegatten neu auffordern Unterhalt zu zahlen. Hierzu fordert man einen bestimmten, ausreichend hohen Betrag oder einen Betrag, der sich nach erneuter Auskunft zum Einkommen ergibt. Dadurch tritt Verzug ein. Nach Klärung ist rückwirkend, ab der Aufforderung Unterhalt zu zahlen.